Ja, allerdings wird das Einkommen des Partners berücksichtigt. Das Grundsicherungsgeldrichtet sich nach dem gesamten Bedarf der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.
Ja, allerdings wird das Einkommen des Partners berücksichtigt. Das Grundsicherungsgeldrichtet sich nach dem gesamten Bedarf der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.